Teilnahmebedingungen

1. Vorstrafen/Gewaltdelikte
Ich versichere mit der Anmeldung, dass in meinem Führungszeugnis keinerlei Eintragungen bezüglich Gewaltdelikten vorliegen und auch kein entsprechendes Gerichtsverfahren gegen mich anhängig ist.

2. Anmeldung
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge nach Eingang der Anmeldung sowie dem Zahlungseingang auf dem Konto von Lars Tensfeldt - Krav Maga Hamburg berücksichtigt (siehe Pkt.3).

3. Zahlungsbedingungen
Rechnung/Überweisung: Nach Voranmeldung erhalten Sie Teilnahmebestätigung per Mail zugeschickt. Auf Anfrage auch eine Rechnung.
Die Seminargebühr ist spätestens 14 Tage nach Voranmeldung per Überweisung zu zahlen.
Mit Eingang der Seminargebühr ist die Seminaranmeldung verbindlich. Sie erhalten nach Zahlungseingang eine schriftliche Bestätigung per Mail.
Paypal: Nach Eingang der online durchgeführten Zahlung auf unserem Paypalkonto erhalten Sie eine schriftliche Anmeldungsbestätigung.

4. Rücktritt/Kündigung
Ein Rücktritt muss schriftlich bis spätestens 7 Tage vor dem Seminar erfolgen und an eine der folgenden Adressen gesendet werden:
Postanschrift:

Tangun Sport & Freiteitcenter
Lars Tensfeldt
Wieckstraße 37-39
22527 Hamburg
E-Mail: info@krav-maga-hamburg.de

Bei einem Rücktritt bis 7 Tage (7 Tage oder mehr) vor Seminarbeginn werden 40 % der Seminargebühr einbehalten.
Bitte teilen Sie uns in Ihrem Schreiben Ihre Bankverbindung mit.

5. Sicherheit
Ich verpflichte mich, bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen.
Außerdem verpflichte ich mich aus Sicherheitsgründen, den Anordnungen der Instruktoren stets und augenblicklich Folge zu leisten.
Nichtbefolgung kann den Ausschluss aus dem Seminar zur Folge haben. Der Veranstalter wird in diesem Fall nicht schadenersatzpflichtig.

6. Ausrüstung
Ich verpflichte mich, Trainingsräume und Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen.
Ich hafte für sämtliche durch mich verursachten Schäden.

7. Gesundheit
Es liegen keinerlei ärztliche Bedenken dagegen vor, dass ich trainiere. Das Train­ing erfolgt auf eigene Ge­fahr. Mir ist bewusst, dass beim Train­ing einer Kon­takt­sport­art Ver­letz­ungen nicht gänzlich aus­ge­schlos­sen werden können. Eine Un­fall­ver­sicher­ung ist Sache des Teil­nehmers, Unfall­schutz seitens des Ver­an­stal­ters besteht nicht. Ich bin uneingeschränkt sportgesund und sporttauglich. Im Zweifelsfalle werde ich vor Be­ginn des Seminars einen Arzt konsultieren. Ich un­ter­rich­te den Instructor/den Veranstalter vor Beginn des Seminars über etwaige Erkrankungen, die relevant sein könnten (chron. Erkrankungen, Verletzungen usw.).

8. Mitgliedschaft
Durch die Teilnahme am Seminar entsteht kein Mitglied­schafts- bzw. Aufnahmeanspruch für das reguläre Training.

9. Haftung
Weder der Veranstalter noch der/die Referent/in/en haften für Schäden, ins­be­son­dere aus Unfällen, Be­schäd­ig­ungen, Verlust oder Diebstahl. Eine ent­sprech­ende Ver­sicher­ung ist Sache des Teil­nehmers/der Teil­nehmer­in. Alle Rechte liegen beim Ver­an­stalt­er. Für die An­wendung der erlernten Kurs­inhalte ist immer der Teil­nehm­er/An­wend­er selbst tatsächlich und rechtlich verantwortlich. Die miss­bräuch­liche An­wendung der erlernten Techniken kann strafbar sein! Der Teil­nehm­er trägt selbst Sorge dafür, sich im Rahmen der gesetzlichen Be­stimmungen zu bewegen (§32-35 StGB Notwehr und Notstand). Für den Veranstalter und die Referenten besteht immer Haftungsausschluss. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit seitens des Ver­an­stalt­ers bzw. seiner Unterrichtskräfte ist aus­ge­schlos­sen. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen, bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben. Die Haft­ung des Ver­an­stalt­ers/des Fir­men­in­hab­ers ist auf das Fir­men­ver­mög­en beschränkt. Der Ver­an­stalt­er/Fir­men­inhaber haftet nicht mit seinem Privatvermögen.

10. Absage von Seminaren
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ins­be­sondere bei nicht ausreichender Anmeldungszahl, Seminare abzusagen. Dadurch entstehen keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter oder den von ihm verpflichteten Vertragspartnern. Dies gilt auch bei kurzfristigen Kursabsagen (z.B. bei Krankheit des Instruktors u.ä.), selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer nicht mehr möglich sein sollte. Eine endgültige Kurszulassung unterliegt ausschließlich dem Veranstalter. Sie erhalten Ihr bereits überwiesenes Geld binnen 10 Tagen zurück.

11. Bild- und Tonmaterial
Es ist dem Veranstalter bzw. den unterrichtenden Instructoren gestattet, während des Seminars entstehende Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen unentgeltlich für Werbe- und Repräsentationszwecke zu verwenden. Dem Teilnehmer sind während des Seminars keine Ton- oder Videoaufnahmen gestattet.